Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Schwerpunkte:
- Sicherung der Existenz und Entwicklung der Kleingartenanlagen auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes; Abschluss von Zwischenpachtverträgen mit gegenwärtig 94 Grundstückseigentümern
- Unterstützung bei der Verwaltung der Gartenanlagen und der Organisation des Vereinslebens
- Vermittlung von Rechtsberatungen für die Vereinsvorstände mit Rechtsanwälten, die im Kleingartenrecht und peripheren Rechtsgebieten Kompetenz aufweisen.
- Vertretung der Anliegen des organisierten Kleingartenwesens gegenüber der Öffentlichkeit, den Parlamenten und Behörden des Landkreises, der Städte und Gemeinden. Darin ist die aktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der Sicherung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit für die Kleingartenvereine eingeschlossen.
- Einflussnahme auf die Einordnung der Gartenanlagen in die Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne der Städte und Gemeinden
- Entlastung der ehrenamtlich arbeitenden Vereinsvorstände durch Angebote an Dienstleistungen verschiedenster Art